Häufig gestellte Fragen
AVV (Auftragsverarbeitung)

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Gemäß Art. 28 DSGVO sind Unternehmen, die personenbezogene Daten durch einen Dienstleister verarbeiten lassen, verpflichtet, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen.

Wann brauche ich einen AVV?

Du brauchst einen AVV mit NovaVoca, wenn:

  • Dein KI-Assistent personenbezogene Daten von Anrufern erfasst (Name, E-Mail, Telefonnummer)
  • Gesprächstranskripte gespeichert werden
  • Du die Nachverarbeitungsfunktionen (E-Mail, SMS, Webhook) mit personenbezogenen Daten nutzt

In den meisten geschäftlichen Anwendungsfällen ist ein AVV erforderlich.

AVV abschließen

1

AVV herunterladen

Lade den AVV als PDF herunter: AVV herunterladen → (opens in a new tab)

2

Ausfüllen und unterschreiben

Fülle die Angaben zu deinem Unternehmen aus und unterschreibe den Vertrag.

3

An NovaVoca senden

Sende den unterschriebenen AVV an: avv@novavoca.com

4

Gegenzeichnung

NovaVoca gegenzeichnet den AVV und sendet dir eine Kopie zurück.

Inhalte des AVV

Der AVV regelt unter anderem:

  • Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
  • Art und Zweck der Verarbeitung
  • Kategorien betroffener Personen (Anrufer, Kunden)
  • Art der personenbezogenen Daten (Name, Kontaktdaten, Gesprächsinhalte)
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
  • Sub-Auftragsverarbeiter und deren Genehmigung
  • Löschung und Rückgabe von Daten nach Vertragsende

Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

NovaVoca implementiert umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen:

  • Verschlüsselung aller Daten in Transit (TLS 1.3) und at Rest (AES-256)
  • Zugriffskontrolle und Authentifizierung
  • Regelmäßige Sicherheitsaudits
  • Backup- und Wiederherstellungskonzepte
  • Incident-Response-Prozesse

Kontakt

Für Fragen zum AVV:

E-Mail: avv@novavoca.com Telefon: Über novavoca.ai/kontakt (opens in a new tab)